Als Lebensgefährtin sollte man gut Bescheid wissen, wo man steht und was einem zusteht. Eine Lebensgemeinschaft betrifft viele Themen wie Wohnen, Kinder, im Betrieb des Partners mitarbeiten, Versicherungen, Schenkungen oder das Erben. Als Lebensgemeinschaft gilt, juristisch gesehen, wenn zwei Personen länger in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben. Vieles, was in einer Ehegemeinschaft gesetzlich geregelt ist, bleibt in der Lebensgemeinschaft ohne rechtlichen Rahmen. Die eingetragene Partnerschaft wurde ursprünglich für gleichgeschlechtliche Paare als Pendant zur Ehe geschaffen. Seit 1.1.2019 ist es auch für heterosexuelle Paare möglich, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen und sich so ähnliche Rechte wie in der Ehe zu sichern.
Dafür wurde die traditionelle Heirat auch homosexuellen Paaren geöffnet.
Partnerschaftsvertrag abschließen
Um einige der durch eine Heirat erworbenen Ansprüche auch in einer Lebensgemeinschaft abzusichern, kann ein Partnerschaftsvertrag bei AnwältInnen oder NotarInnen abgeschlossen werden. Dieser hat Rechtsverbindlichkeit, ist aber mit Gebühren verbunden.
Gemeinsame Kinder
Wenn der Lebensgemeinschaft gemeinsame Kinder entspringen, ist die Anerkennung der Vaterschaft zur Herstellung der rechtlichen Vater-Kind-Beziehung notwendig. Die Vaterschaftsanerkenntnis ist die Voraussetzung für Unterhaltsansprüche, für ein gesetzliches Erbrecht und für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Es empfiehlt sich, Vereinbarungen zur Obsorge zu treffen.
Als Lebensgefährtin sollte man über diese Bereiche Bescheid wissen, um sinnvolle Maßnehmen zu treffen. Details und weitere wichtige Informationen zu Themen wie Mitversicherung in der Krankenversicherung und Unfallversicherung, Bankkonten und Schulden sowie Erbrecht, Schenkung und Rückforderung von Schenkungen zwischen Lebenspartnern finden sich in der Broschüre „Lebensgemeinschaft".
Lebensgemeinschaft vs. Ehe
Im diesem Video von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun bekommen Sie einen Überblick zur Lebensgemeinschaft in Bezug auf Erbrecht, Unterhalt, Mitversicherung und mehr. Beratung und Unterstützung in Vorarlberg erhalten Sie selbstverständlich bei uns im femail.
Wir haben die Broschüre "Lebensgemeinschaft" aktualisiert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Lebensgemeinschaft zusammengefasst.