Frau mit Rucksack in Bergen

Frauen und Fragen zur Ehe in Vorarlberg

Mit der Ehe werden seit Jahrhunderten bestimmte Rechte abgesichert. Die Definition des Ehevertrages im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geht auf das Jahr 1812 zurück. Ähnlich alt sind Rollenzuteilungen wie: Der Mann geht arbeiten und finanziert das gemeinsame Leben, die Frau kümmert sich hauptsächlich um die - nicht bezahlte - Arbeit wie Kindererziehung, Haushaltsführung etc. Dabei gilt: führt ein Ehepartner den Haushalt alleine, hat sie oder er Anspruch auf Unterhalt. Auf Verlangen muss dieser Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld geleistet werden. femail berät bei Fragen zum Ehe- und Familienrecht.

Im Ehegesetz sind Unterhaltsanspruch, Änderung des gemeinsamen Wohnsitzes bspw. durch Änderung des Arbeitsplatzes, Vermögens- und Erbrecht etc. geregelt. In der Beratung im femail geht es um die Rechte und Pflichten, die in einer aufrechten Ehe für beide Teile entstehen. Welche Ansprüche können dadurch eingefordert werden? Frauen wenden sich mit diesen Fragen gerne auch vor einer geplanten Eheschließung an uns. Vor allem dann, wenn die Frau bis dahin gut abgesichert und autonom war.

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