Person mit Schirm in Stadt

Was Frauen über die Wohnbeihilfe wissen müssen

Die Gründe, warum Frauen in Notlagen geraten, sind vielfältig. Aus unseren Beratungen bei femail kennen wir viele dieser Auslöser und informieren zu möglichen Förderungen. Die Wohnbeihilfe ist eine Sozialleistung des Landes Vorarlberg für Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie federt finanzielle Härtefälle ab. Anspruchsberechtigte erhalten die Wohnbeihilfe auf Antrag jeweils am Monatsende ausbezahlt.

Einkommensabhängige Wohnbeihilfe

Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Ein Einkommensnachweis ist vorzulegen. Zum Einkommen zählen auch Kranken-, Arbeitslosen- und Kinderbetreuungsgeld, Notstandshilfe, Unfallrenten, jede Art von Pensionsleistungen, Waisenpensionen und Unterhaltsleistungen. Nicht zum Einkommen zählen die Familienbeihilfe, der Familienzuschuss des Landes und das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz. Die aktuellen Einkommenstabellen zur Gewährung der Wohnbeihilfe, Details zu anrechenbaren Wohnungsgrößen oder wie sich die Begünstigungsklausel für Alleinerzieherinnen rechnerisch auswirkt, finden sich auf der Website des Landes Vorarlberg. Der Antrag auf Wohnbeihilfe wird im zuständigen Gemeindeamt bzw. Rathaus eingereicht. femail unterstützt gerne beim Ausfüllen.

Info-Center der Wohnbauförderung:

+43 5574 511 8080 oder wohnen@vorarlberg.at

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr (außer Mittwoch-Nachmittag). 

www.vorarlberg.at

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