Seit 1955 ist in Österreich das ASVG, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Es regelt u.a. die verpflichtende Krankenversicherung für alle in Österreich lebenden Personen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich krankenversichern zu lassen, wie automatische Versicherung durch Erwerbstätigkeit, beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung. Außerdem können Angehörige mitversichert werden. Im Falle einer geringfügigen Tätigkeit gibt es die Möglichkeit, sich kostengünstig bei der VGKK (Vorarlberger Gebietskrankenkasse) selbst zu versichern. Weiterführende Informationen bei der VGKK oder im femail.
Unselbstständige Erwerbstätige sind arbeitslosenversichert. D.h. es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen Erwerbstätigkeit vorliegen. Es gibt Ausnahmen - beispielsweise für Jugendliche. Weiterführende Informationen beim AMS (Arbeitsmarktservice) oder im femail.
Pensionsversichert sind alle selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen. Außerdem können durch andere Tätigkeiten, wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Pflege von behinderten Kindern usw. Beitragszeiten sowie Geld fürs Pensionskonto erworben werden. Siehe auch im Menüpunkt Pension/Pensionssplitting.
Unfallversichert sind alle Erwerbstätigen für den Weg von und zur Arbeit, sowie für die Zeit am Arbeitsplatz.
Für alle Versicherungen gilt: es gibt private Versicherungsanstalten, die Zusatzversicherungen in allen Leistungsbereichen anbieten. Außerdem müssen sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger selbst versichern.