Infofolder: Pensionsreformen

Infoblatt Pensionsreformen

Pensionsreformen

Die Änderungen der Pensionsreform 2003 gelten für alle gesetzlichen Pensionsansprüche ab einem Stichtag 01.01.2004.

Lediglich für Personen, die die Anspruchsvoraus-setzungen für eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension bereits bis 31.12.2003 erfüllt und die Pension aber erst später in Anspruch genommen haben, war und ist die am 31.12.2003 gültige Rechtslage weiterhin anzuwenden, sofern dies auch günstiger ist.

Vor dem 01. Jänner 1955 geborene Frauen sind von dem ab 01.01.2005 wirksam gewordenen Allge-meinen Pensionsgesetz nicht betroffen.

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Grundsätzliches

Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres (Frauen) bzw. des 65. Lebensjahres (Männer) ist das Pensionsalter für die normale Alterspenison erreicht. Zusätzlich muss eine Wartezeit von

Begriffsklärungen

Ausgleichszulage. Der Ausgleichszulagenrichtsatz ist das Mindesteinkommen in der Pension. Es gibt keine Mindestpension. Liegt die Pension plus andere Einkommen (z.B. Unterhalt, Einkünfte aus Vermietung oder Erwerbstätigkeit) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wird die Differenz als Ausgleichszulage ausbezahlt. Das Einkommen der Ehegattin bzw. des Ehegatten wird berücksichtigt.

Beitragsmonate sind Zeiten in denen eine Pflichtversicherung aufgrund einer (un-)selbständigen Erwerbstätigkeit vorliegt oder für die freiwillig Beiträge entrichtet wurden, wie etwa bei einer Weiterversicherung, Selbstversicherung, Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung, Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes bzw. bei Pflege naher Angehöriger.

Der Durchrechnungszeitraum oder Pensionsbemessungszeitraum ist der Zeitraum, der für die Bildung der Pensionsbemessungsgrundlage herangezogen wird (Schrittweise Erhöhung von 15 auf 40 Jahre). Ersatzmonate sind u.a. Zeiten des Bezuges von Wochen-, Kranken-, Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe sowie Kindererziehungszeiten.

Der Pensionsstichtag ist in der Regel der Tag des Pensionsbeginnes und immer ein Monatserster. Zu diesem Tag wird festgestellt, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, welcher Versicherungsträger die Leistung zu erbringen hat und wie hoch sie ist.

Die Steigerungspunkte sind jener Wert, mit dem die Versicherungsmonate bei der Pensionsberechnung multipliziert werden (ab 2009 gebühren für 12 Versicherungsmonate
1,78 %).

Der Verlustdeckel bewirkt, dass die Pension ab 2004 gegenüber den vor der Pensionsreform 2003 geltenden Bestimmungen nicht um mehr als 5 bis 10 % geringer ausfällt.

Der Versicherungsfall ist für die (vorzeitige) Alterspension das Erreichen eines bestimmten Lebensalters.

Versicherungsmonate sind sowohl Beitragsmonate als auch Ersatzmonate in der Pensionsversicherung.

Die Wartezeit ist das Vorliegen einer Mindestanzahl an Versicherungsmonaten.

Die Auswirkungen der Pensionsreformen auf Frauen

Erhöhung des DurchrechnungszeitraumesFür die Pensionsbemessungsgrundlage wurde früher ein Zeitraum von 180 Monaten (15 Jahre) herangezogen. Dieser Zeitraum steigt vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2028 jährlich um 12 Monate auf 480 Monate (40 Jahre). Reduziert wird der Bemessungszeitraum pro Kind um höchstens 36 Monate und die Beitragsmonate aufgrund einer Familienhospizkarenz.

Die Mindestanzahl von 180 Monaten für den Bemessungszeitraum darf dadurch aber nicht unterschritten werden. Von dieser Regelung sind besonders Frauen betroffen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, weil dadurch immer mehr Zeiten mit geringem Einkommen zur Pensionsbemessungsgrundlage herangezogen werden.

Senkung der Steigerungspunkte
Durch die seit 2004 erfolgte Senkung der Steigerungspunkte wird die Höchstpension von 80 % der Bemessungsgrundlage erst nach 45 Versicherungsjahren erreicht. Von 2004 bis 2008 sanken die Steigerungspunkte von 2 % um je 0,04 %, ab 2009 ist der Steigerungsbetrag mit 1,78 % fixiert. Aufgrund von längeren Ausstiegszeiten aus dem Erwerbsleben erreichen viele Frauen keine 45 Versicherungsjahre.

Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten
Als Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung ist der Ausgleichszulagenrichtsatz festgelegt. Der Betrag wird für die Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 2004 um je 2 % pro Jahr erhöht, bis er im Jahr 2028 um 50 % höher ist. Mit dieser Maßnahme werden Frauen mit Kindererziehungszeiten begünstigt.

Abschaffung der Frühpensionen
Die Bestimmungen über die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit wurden mit 01.01.2004 ersatzlos aufgehoben. Die stufenweise Erhöhung des Anfalls-alters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab dem 01.07.2004 führt zum Auslaufen dieser Pensionsart.

Vorzeitige Alterpension für Langzeitversicherte (Hacklerregelung)
Frauen mit 40 Beitragsjahren können bis 31. Dezember 2013 mit 55 Jahren ohne Abschläge die vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen. Positiv für Frauen ist, dass der Bezug von Wochengeld und bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten den Beitragsmonaten gleichgestellt sind. Ab 2014 können Frauen nur mehr dann bereits mit 55 Jahren diese Pension in Anspruch nehmen, wenn sie überdies ab dem 35. Lebensjahr 120 Monate Schwerarbeitszeiten erworben haben.

Korridorpension
Die Korridorpension ermöglicht derzeit Männern, wenn sie 450 Versicherungsmonate erworben haben, mit der Vollendung des 62. Lebensjahres in Pension zu gehen. Aufgrund des bis 2027 niedrigeren Anfallsalters für die (abschlagsfreie) Alterspension wird diese Regelung für Frauen erst ab 2028 interessant.

Schwerarbeitspension
Die Anrechnung der Schwerarbeit bietet derzeit Männern die Möglichkeit, ab dem 60. Lebensjahr in Pension zu gehen. Frauen können bis 2023 noch mit 60 Jahren die (abschlagsfreie) Alterspension beanspruchen, sodass diese Regelung erst ab 2024 relevant wird.

Deckelung des Verlustes
Der Verlustdeckel gegenüber der bis 31.12.2003 gültigen Rechtslage betrug im Jahr 2004 noch 5 %. Er wird ab 2005 jährlich um 0,25 % angehoben und steigt bis 2024 auf 10 %.

Frauen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, finden Informationen in der FEMAIL-Broschüre zur Pensionsharmonisierung. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Montag, 12.07.2010

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