Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob die Staatsbürger-schaft auf Grund eines Rechtsanspruches oder im freien Ermessen erfolgt.
Staatsbürgerschaft im freien Ermessen:
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein mindestens zehnjähriger Aufenthalt in Österreich, wovon mindestens fünf Jahre Niederlassung nachgewiesen werden müssen.
Staatsbürgerschaft auf Grund eines Rechtsanspruches:
Ehegattinnen bzw. -gatten müssen eine mindestens sechsjährige Niederlassung und eine fünfjährige Ehegemeinschaft nachweisen können (Das gilt auch für Ehegattinnen bzw. -gatten von österreichischen Staatsangehörigen). Für Kinder werden keine Mindestaufenthaltszeiten verlangt.
Asylberechtigte und EWR-Staatsangehörige können bereits nach sechs Jahren Aufenthalt in Österreich den Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft stellen.
Bei der Behandlung des Antrags auf österreichische Staatsbürgerschaft werden die Einkommensverhältnisse, das persönliche Wohlverhalten der bzw. des Einbürgerungswerbenden und die Deutschkenntnisse berücksichtigt. Ferner werden Grundkenntnisse über Demokratie und Geschichte Österreichs/Vorarlbergs in einer schriftlichen Prüfung getestet. Die bisherige Staatsbürgerschaft muss grundsätzlich aufgegeben werden.
Antragstellung: beim Amt der Landesregierung.
Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.
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Mittwoch, 16.02.2011

