Arbeiten in Österreich

Beschäftigungsbewilligung

Die Beschäftigungsbewilligung kann nur von dem bzw. der Arbeitgebenden beantragt werden (Antragstellung beim Arbeitsmarktservice). Voraussetzung dafür ist ein Aufenthaltstitel. Sie gilt nur für einen bestimmten Arbeitsplatz in einem bestimmten Unternehmen und nur für eine bestimmte Tätigkeit. Sie wird für maximal ein Jahr ausgestellt, kann aber verlängert werden.

Arbeitserlaubnis

Anspruch auf Arbeitserlaubnis besteht, wenn der bzw. die Antragstellende innerhalb der letzten 14 Monate 52 Wochen angemeldet beschäftigt war und rechtmäßig niedergelassen ist. Die Arbeitserlaubnis gilt für zwei Jahre und ist an das jeweilige Bundesland gebunden. Sie wird verlängert, wenn innerhalb der letzten 24 Monate 18 Monate Beschäftigung vorliegen.

Antragstellung: beim Arbeitsmarktservice des Wohnortes.

Befreiungsschein

Der Befreiungsschein stellt ausländische Arbeitnehmende mit inländischen gleich; d.h. Inhabende des Befreiungsscheines dürfen im ganzen Bundesgebiet jede Art von Tätigkeit ausüben. Die Gültigkeits-dauer beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist möglich.

Antragstellung: beim Arbeitsmarktservice des jeweiligen Wohnorts.

Für die Ausstellung des Befreiungsscheins gibt es eine Vielzahl von Voraussetzungen, die sich auf Beschäftigungsdauer, Alter, Aufenthalt in Österreich u.ä. beziehen.

Niederlassungsbewilligung-unbeschränkt, Daueraufenthaltstitel-EG und Niederlassungsnachweis

Inhabende solcher Aufenthaltsgenehmigungen haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt und brauchen daher keine zusätzliche Arbeitsbewilligung. Da der größte Teil der in Österreich niedergelassenen Migrantinnen und Migranten entweder bereits im Besitz einer solchen Aufenthaltsgenehmi-gung sind oder einen Rechtsanspruch darauf hätten, werden immer weniger Arbeitserlaubnisse und Befreiungsscheine ausgestellt.

Ausnahmen

Zahlreiche Personen brauchen aufgrund ihrer Rechtsposition (z.B. EWR-BürgerInnen, Asylberechtigte) oder aufgrund ihres Berufes (z.B. Wissenschafterin) keine Arbeitsgenehmigung.

Adressen, Downloads, Beratung

Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.

Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung & Information. Kommen Sie zum FEMAIL oder rufen Sie an (T 05522 31002)!

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Mittwoch, 16.02.2011

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