Spielgruppen, Mutter-Kind-(bzw. Eltern-Kind-)Gruppen:
Diese Gruppen sind in den jeweiligen Gemeinden eingerichtet und finden einige Stunden pro Woche, nur vormittags oder auch ganztägig statt. Ihr Bestand und Angebot richtet sich nach der Nachfrage.
Auskünfte: in der jeweiligen Gemeinde und beim Landesverband für selbst organisierte Kindergruppen Vorarlbergs.
Kindergärten:
Mit Inkrafttreten des neuen Kindergartengesetzes 2009 soll der Kindergarten nun auch Kindern ab drei Jahren zugänglich sein. Die Öffnungszeiten sind in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich und obliegen dem jeweiligen Rechtsträger des Kindergartens. Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet einen Kindergarten zu besuchen. Auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) und bei Vorliegen bestimmter Gründe können Kinder von der Besuchspflicht ausgenommen werden.
Auskünfte: in der jeweiligen Gemeinde.
Kinderbetreuung, Tagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler:
In einigen Gemeinden und Städten gibt es Ganztageskindergärten, private Ganztagesbetreuungen für verschiedene Altersstufen und Tagesbetreuungen für Schülerinnen und Schüler von verschiedenen Trägern.
Auskünfte: in den Gemeinden und Schulen
Tagesmütter:
Die Vorarlberger Tagesmütter gemeinnützige GmbH vermittelt Tagesmütter und bildet diese auch aus. Tagesmütter betreuen Kinder in einer familienähnlichen Umgebung (zusammen mit den eigenen Kindern betreut eine Tagesmutter in der Regel nicht mehr als fünf Kinder) und bieten hohe zeitliche Flexibilität.
Auskünfte: Vorarlberger Tagesmütter gemeinnützige GmbH.
Babysitter- und Leih-Oma-Dienste:
Babysitterdienste vermitteln stundenweise Kinderbetreuung in die eigene Wohnung.
Auskünfte: beim Amt der Landesregierung, beim Vorarlberger Familienverband - Frau Holle und beim Vorarlberger Familienbund – Leihoma.
Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.
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Seite aktualisiert am:
Mittwoch, 16.02.2011

