Sexualisierte Gewalt

Frauen und Kinder (und hier wiederum besonders Mädchen) sind die häufigsten Opfer sexualisierter Gewalt: z.B. Vergewaltigung - auch in der Ehe, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Belästigung am Arbeitsplatz.

Das Sprechen über eine Vergewaltigung oder sexualisierte Gewalt/Aus-beutung eines Kindes (und damit das „Öffentlich machen“) fällt den meisten Betroffenen sehr schwer. Scham und die Angst, selbst für das Geschehene verantwortlich gemacht zu werden, hindern viele daran, sich adäquate Unterstützung zu suchen. Daher sollten Frauen, die verge-waltigt oder deren Kinder sexuell ausgebeutet wurden, mit einer Vertrauensperson und/oder einer Beratungseinrichtung sprechen. Psychotherapie ist in jedem Fall nach dem Trauma sexualisierter Gewalt anzuraten. Bei körperlichen Verletzungen sollte zudem eine Ärztin bzw. ein Arzt aufgesucht werden. Die Ärztin bzw. der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. In Fällen körperlicher Gewalt kann sie bzw. er davon entbunden werden. Ob eine Anzeige erstattet werden soll, liegt in ihrem bzw. seinem Ermessen, wobei die Interessen des Opfers Priorität haben.

Das Beratungsgespräch kann auch bei der Frage, ob eine Anzeige erstattet werden soll, helfen. In jedem Fall ist es wichtig, Beweisstücke aufzuheben (z.B. zerrissene Kleidung) und Verletzungen ärztlich bestätigen zu lassen.

In Vorarlberg wird von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen eine Erstuntersuchung rund um die Uhr durch speziell geschulte Frauen-ärztinnen angeboten. Die ärztliche Untersuchung dient der Spuren-sicherung (keine Anzeigepflicht!), der Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft und der Vorbeugung sexuell übertragbarer Erkrankungen.

Verschiedene gesetzliche Regelungen sollen Frauen die Situation der Einvernahme und der Gerichtsverhandlung erleichtern:

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können die Gleichbe-handlungsanwältin sowie die jeweiligen Beauftragten im öffentlichen Dienst kontaktiert werden.

Adressen, Downloads, Beratung

Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.

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Mittwoch, 16.02.2011

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