Familienplanung ist Lebensplanung. Durch die mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten eine Schwangerschaft zu planen, zu vermeiden oder abzubrechen, sind Frauen verstärkt in der Lage über ihr Leben selbst zu bestimmen. Familienplanung ist aber nicht allein Frauensache: Auch die Männer sollten in diese einbezogen werden und Verantwortung übernehmen.
Ist eine Schwangerschaft nicht erwünscht, gibt es mehrere Methoden, diese zu verhüten. Nicht alle diese Methoden sind gleich wirksam oder für jede Frau passend. Bei Unsicherheiten sollten sich Frauen in jedem Fall beraten lassen (z.B. bei einer Frauenärztin) um gesundheitliche Probleme oder eben eine unerwünschte Schwangerschaft zu vermeiden.
Seit Dezember 2009 ist die „Pille danach“ nun auch in Österreich rezeptfrei in den Apotheken erhältlich. Die „Pille danach“ verhindert den Eisprung, sodass keine Befruchtung stattfinden kann. Die Einnahme sollte so früh wie möglich, spätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen. Als Notfallmaßnahme gilt auch die „Spirale danach“. Diese muss von einer Gynäkologin bzw. einem Gynäkologen innerhalb von fünf Tagen in die Gebärmutter eingelegt werden.
Während der Schwangerschaft sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen der Frau empfohlen (Mutter-Kind-Pass). Damit sollen der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert und eventuell entstehende Probleme frühzeitig erkannt werden. Bei Verdacht auf Behinderung des Kindes können pränatale Diagnostikmethoden Anwendung finden. Die Entscheidung, ob diese Methoden angewendet werden sollen, liegt bei der Frau selbst. Begleitende Beratung wird mittlerweile von diversen sozialen Organisationen angeboten.
Die meisten Frauen entbinden in einem Krankenhaus, wobei die Möglichkeiten der stationären Aufnahme und die der ambulanten Entbindung bestehen. Alternative Entbindungsformen (z.B. Wassergeburt) finden neuerdings auch in der Schulmedizin Eingang. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Hausgeburt.
Ein straffreier Abbruch der Schwangerschaft ist in Österreich bis zum dritten Schwangerschaftsmonat gesetzlich erlaubt, danach nur noch mit medizinischer Indikation (wenn durch die Schwangerschaft das Leben von Mutter oder Kind bedroht ist oder wenn das Kind eine schwere Erkrankung oder Behinderung hat).
Der Abbruch darf nur durch eine Ärztin bzw. einen Arzt durchgeführt werden, vor dem Abbruch muss ein ärztliches Beratungsgespräch stattgefunden haben. Neben dem operativen Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 49. Tag der Schwangerschaft auch eine medikamentöse Abtreibung möglich (Mifegyne).
Da nicht alle Ärztinnen bzw. Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist es nötig, sich möglichst bald über Adressen zu informieren, wenn eine Frau eine Abtreibung überlegt. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch kann auch psychotherapeutische Beratung unterstützen.
Immer mehr Paare leiden unter einem unerfüllten Kinderwunsch. Die Medizin hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, sodass z.B. durch künstliche Befruchtung oder Hormonbehandlungen bei vielen Paaren doch eine Schwangerschaft möglich wird. Vor der Wahl der Behandlungsmethode ist eine umfangreiche ärztliche Untersuchung des Mannes und der Frau erforderlich.
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Mittwoch, 16.02.2011

