Lesbische Partnerschaft

Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare können ab 1. Jänner 2010 ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das bedeutet, dass sie in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt werden und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie heterosexuelle Paare. Eintragen lassen können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am Magistrat und auf der Bezirkshauptmannschaft.

Für homosexuelle Paare wird nun endlich Realität, was für Ehepaare schon lange selbstverständlich ist:

Weiterhin nicht möglich sind Adoptionen von Kindern und künstliche Befruchtung. Lesbische Paare dürfen nach wie vor keine Kinder adoptieren, da die gemeinsame Adoption eines Kindes nur Paaren möglich ist, wenn sie miteinander verheiratet sind. Bei lesbischen Paaren kann daher nur eine Einzelperson ein Kind annehmen.

Mitversicherung einer haushaltsführenden Person

Die Mitversicherung der haushaltsführenden Person ist dann möglich, wenn diese 

Angehöriger aus diesem Grund kann immer nur eine Person sein!

Adressen, Downloads, Beratung

Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.

Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung & Information. Kommen Sie zum FEMAIL oder rufen Sie an (T 05522 31002)!

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Mittwoch, 16.02.2011

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