Bei der Erziehung von Kindern können sich je Alter unterschiedliche Problemfelder ergeben:
Hier steht ein Angebot an professionellen Beratungseinrichtungen zur Verfügung.
Bei besonders schwierigen Familienverhältnissen ist es zuweilen nicht möglich, dass Kinder bei ihren leiblichen Elternteilen aufwachsen. Diese Kinder können über die Jugendwohlfahrtsbehörde an Pflegeeltern bzw. Pflegefamilien oder auch an allein stehende Frauen vermittelt werden, wodurch für die Kinder ein Heimaufenthalt vermieden wird. Pflegeeltern-schaft ist häufig mit besonderen Problemen und Unsicherheiten verbunden, daher übernehmen in der Regel nur wenig Frauen bzw. Familien eine Pflegeelternschaft. Es besteht aber ein großer Bedarf an Pflegeeltern.
Bei Pflegekindern verlieren die leiblichen Eltern nicht alle Rechte in Bezug auf ihr Kind, auch ist nicht immer abzuschätzen, ob das Kind auf Dauer oder nur übergangsweise in der Pflegefamilie untergebracht sein wird. Pflegeeltern erhalten Pflegeelterngeld und haben unter bestimmten Bedingungen auch arbeitsrechtlichen Karenzanspruch und Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Möchte eine Frau ihr Kind zur Adoption freigeben, so kann sie entschei-den, ob sie wissen möchte, wer ihr Kind adoptiert. Verzichtet sie auf die Bekanntgabe der Identität der Adoptiveltern, so erhält sie lediglich Informationen über deren Alter und ihre sozialen Verhältnisse. Adoptiveltern haben mit wenigen Ausnahmen die gleichen Rechte über das Kind wie die leibliche Mutter.
Die Nachfrage nach Adoptivkindern ist sehr groß und mit langen Warte-zeiten verbunden. Adoptionsberechtigt sind Ehepaare sowie allein stehende Personen. Ehepaare mit leiblichen Kindern haben kaum eine Chance, ein Adoptivkind zu bekommen.
Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.
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Mittwoch, 16.02.2011

