Sozialhilfe

Grundsätzliches

Die Sozialhilfe wird gewährt als Geld- und Sachleistung oder als persönliche Hilfe:

Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen: Sozialhilfe erhalten Personen, die den Lebensbedarf für sich und unterhaltsberechtigte Familien-angehörige nicht oder nicht ausreichend mit eigenen Kräften und Mitteln (Vermögen) befriedigen können. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der antragstellenden Person und dem Sozialhilferichtsatz.

Auch Personen, die ein Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Pension, Unterhaltszahlungen) beziehen, können Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn das Haushaltseinkommen unter dem für den betreffenden Haushalt errechneten Sozialhilferichtsatz liegt.

Im Rahmen der Sozialhilfe können auch außergewöhnliche Unterstützungen beantragt werden (z.B. für Heizkosten, Bekleidung, Begräbniskosten).

Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft

Gleichgestellte Migrantinnen und Migranten haben nach dem Vorarlberger Sozialhilfegesetz den gleichen Anspruch auf Sozialhilfe in vollem Umfang wie österreichische Staatsangehörige.

Anderen hilfsbedürftigen Migrantinnen und Migranten ist nur der ausreichende Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen sowie die Kosten für eine einfache Bestattung zu gewähren.

Wichtig: Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht grundsätzlich nur, wenn die hilfsbedürftige Person ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat oder mangels eines solchen sich in Vorarlberg aufhält.

Antragstellung: beim Wohnsitzgemeindeamt.

Da ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und somit auch ein Berufungsrecht besteht, sollte der Antrag zwecks Bekanntgabe aller entscheidungsrelevanten Daten unbedingt mittels betreffenden Formulars (und nicht mündlich oder frei formuliert) gestellt werden.

Achtung: Die Sozialhilfe soll durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) abgelöst werden. Ein Inkrafttreten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist mit 01.09.2010 geplant.

Adressen, Downloads, Beratung

Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.

Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung & Information. Kommen Sie zum FEMAIL oder rufen Sie an (T 05522 31002)!

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Mittwoch, 16.02.2011

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