Das Angebot an Bildungsmöglichkeiten für Frauen, die beruflich weiterlernen oder einen neuen Beruf erlernen möchten, ist groß. Zudem kommen immer wieder neue Bildungsformen auf den Markt; es ist hier ganz besonders nötig, sich zu informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unterstützungen und Beihilfen bei Bildungsvorhaben in Anspruch genommen werden.
Frauen ohne Pflichtschulabschluss können den Hauptschulabschluss nachholen, um dann einen Beruf zu erlernen.
Frauen mit Fachschul- oder Lehrabschluss können sich in ihrem Beruf über themenspezifische Kurse weiterbilden oder bei entsprechender Berufspraxis die Meisterprüfung absolvieren.
Frauen ohne Reifeprüfung können über die Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung ebenfalls an einer Universität, Fachhochschule oder Akademie studieren oder ein Kolleg besuchen.
Im medizinischen und sozialen Bereich gibt es Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen, ohne dass eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden muss.
Ausbildungen über den Weg der Lehre sind ebenso möglich. Hier können eventuell frühere Ausbildungen oder Berufspraktika angerechnet werden.
Frauen mit Reifeprüfung können ein Studium, eine Fachhochschule, eine Akademie, eine Schule des gehobenen medizinischen Dienstes, ein Kolleg besuchen oder ein Fernstudium absolvieren. Auch Ausbildungswege, die keine Reifeprüfung erfordern, stehen ihnen offen. Über Studienbestimmungen für ausländische Studierende informiert die Österreichische Hochschülerschaft an den einzelnen Universitäten.
Verschiedene Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Interessensvertretungen sowie das AMS bieten ein breites Spektrum an berufsbezogenen Kursen an, in denen sich Frauen sowohl in ihrer Sparte weiterbilden als auch Kenntnisse in für sie neuen Branchen erwerben können. Informationen über Angebote in anderen Bundesländern können in den Berufsinformationszentren eingeholt werden.
Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.
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Mittwoch, 16.02.2011

