Die Förderung richtet sich an Personen, die zuletzt in Vorarlberg beschäftigt waren, eine zumindest einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können, durch ihre Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit stark einschränken oder aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen von mindestens einem Semester. Die Förderungshöhe beträgt bis zu € 275,- pro Monat, die maximal zehn Mal jährlich gewährt wird. Ausgenommen von einer Förderung sind Studien, die unter das Studienförderungsgesetz fallen.
Die Förderung richtet sich an Personen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg beschäftigt sind und zumindest eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können oder sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden. Gefördert werden Personen, die als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss aufweisen und berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren. Förderbar sind Universitätslehrgänge, Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse für die Meister- oder Befähigungsprüfung, die Berufsreifeprüfung oder die Lehrabschlussprüfung mit einem Drittel der Kosten, maximal € 2.200,-. Berufsbildende Fachkurse mit einem Studienausmaß von mindestens 80 Unterrichtsstunden können mit einem Viertel der Kosten, maximal € 2.200,- unterstützt werden.
Die Förderung richtet sich an Personen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg ansässig sind und deren Unternehmenssitz sich in Vorarlberg befindet. Es werden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, voll haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführende von Kapitalgesellschaften gefördert, die als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss aufweisen und berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren. Förderbar sind Universitätslehrgänge, Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse für die Meister- oder Befähigungsprüfung, die Berufsreifeprüfung oder die Lehrabschlussprüfung mit einem Drittel der Kosten, maximal € 2.200,-. Berufsbildende Fachkurse mit einem Studienausmaß von mindestens 80 Unterrichtsstunden können mit einem Viertel der Kosten, maximal € 2.200,- unterstützt werden.
Personen, die nach bzw. während der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, deren Qualifikation sich aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung aber verändert hat, können bis zu 50 % des unmittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch des Kurses anfallenden Kosten, maximal € 2.200,- jährlich, zurückerstattet bekommen.
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Mittwoch, 16.02.2011

