Die Bildungskarenz bietet Frauen und Männern die Möglichkeit einer Karenzierung vom Arbeitsplatz zu Bildungszwecken für einen Zeitraum von mindestens drei bis höchstens 12 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von insgesamt vier Jahren. Die Bildungskarenz kann in Einem oder in Teilen angetreten werden. Für den Bezug des Weiterbildungsgeldes muss die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gegeben sein. Das Weiterbildungsgeld gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in der Höhe von € 14,53 pro Tag (Stand 2010).
Folgende Voraussetzungen müssen für die Bildungskarenz erfüllt sein:
Der Antrag auf Bildungskarenz ist beim zuständigen Arbeitsmarktservice einzubringen.
Arbeitsrechtliche Ansprüche während der Bildungskarenz:
Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.
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Mittwoch, 16.02.2011

