Frauen wurden und werden wegen ihres Geschlechts in der Berufswelt häufig benachteiligt: Auf Grund einer möglichen Schwangerschaft, Karenz und Pflegeverpflichtungen (z.B. wenn die Kinder krank sind) werden Frauen bei ihrer Stellenbewerbung oft nicht berücksichtigt. Im Berufsleben werden Männer bei gleicher Qualifikation häufiger befördert und erhalten mehr Chancen zu beruflicher Fortbildung. Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt als Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.
Um diesen Diskriminierungen entgegenzuwirken, wurden 1979 für die Privatwirtschaft und 1993 für den Bundesdienst Gleichbehandlungs-gesetze beschlossen. Mit 1. Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungs-gesetz in Kraft getreten. In diesen Gesetzen ist vorgeschrieben, dass niemand auf Grund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung bei der Begründung des Dienst- oder Ausbildungs-verhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei interner Aus- und Weiterbildung, bei Beförderungen, bei sonstigen Arbeitsbedingungen und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses benachteiligt werden darf. Zusätzlich gibt es im Bundesdienst Frauenförderpläne, die den Anteil von Frauen im Bundesdienst erhöhen sollen.
Vorarlberg hat als einziges Bundesland kein Gleichbehandlungsgesetz für Frauen im Landesdienst. Seit 1996 besteht ein Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern für Landes- und Gemeindebedienstete und ein Gleichbehandlungsgebot im Landesbedienstetengesetz. Durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit auch in leitenden Funktionen, Berücksichtigung der Familienphase bei Einstellung, Wiedereinstieg, Beförderung und Laufbahnplanung, Information während der Karenz, Sichtbarmachung von Frauen in der Sprachregelung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen durch Frauen sollen der Frauenanteil erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden. Im Jahr 2002 beschloss die Landesregierung den Rahmenplan für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Vorarlberger Landesverwaltung. In Anpassung an die Richtlinien der EU wurde 2005 ein Gesetz über das Verbot der Diskriminierung verabschiedet. Es verbietet Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung sowie aufgrund des Geschlechts. Die Antidiskriminierungsstelle der Landesbediensteten ist die Landesvolksanwaltschaft.
Frauen und Männer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, können sich im Falle beruflicher Ungleichbehandlung anonym und kostenlos an die Regionalanwältin für Gleichbehandlungsfragen wenden. Sie kann unter Wahrung der Anonymität der bzw. des Antragstellenden von der bzw. dem Arbeitgebenden eine schriftliche Stellungnahme anfordern sowie Informationen einholen. Weiters kann sie einen Antrag auf Überprüfung der Diskriminierung an die Gleichbehandlungskommission (Bundeskanzleramt) stellen und als Vertreterin der Betroffenen bei Gericht auftreten.
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Mittwoch, 16.02.2011

