Beschäftigungsformen

Mit dem Rückgang der Regelarbeitszeit gehen eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und das Entstehen neuer Beschäftigungsformen einher. Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und freie Dienstverträge sind von Frauen gewünscht, die geringere Chancen am Arbeitsmarkt haben und auf Grund ihrer familiären Verpflichtungen keiner Vollzeittätigkeit nachgehen können oder wollen.

Reguläre Beschäftigungsverhältnisse

Vollzeitarbeit:
Reguläre Dienstverhältnisse sind durch eine unbefristete Vollzeit-beschäftigung, die volle sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung, die regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit sowie die betriebliche Einbindung gekennzeichnet.

Atypische Beschäftigungsverhältnisse:
Bei vielen atypischen Beschäftigungsverhältnissen ist zu berücksichtigen, dass keine arbeitsrechtliche Absicherung besteht (z.B. kein Urlaubsgeld, kein bezahlter Krankenstand, kein Kündigungsschutz) und das Einkommen versteuert werden muss, sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Zusätzlich müssen die Kranken- und Pensionsversicherung selbst bezahlt werden.

Teilzeitarbeit:
Fast die Hälfte der weiblichen Beschäftigten Vorarlbergs (46,1 %)* ist in Teilzeit unselbständig erwerbstätig. Die Teilzeitquote von Frauen steigt seit den 1970iger Jahren überproportional an**. Frauen sind auf diese Beschäftigungsform angewiesen, da sie Beruf und Familie vereinbaren müssen. Die Entlohnung der Teilzeitarbeit ist selten existenzsichernd und auch in Hinblick auf eine spätere Pension ungünstig.

* Indikatoren für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Juli 2008,  herausgegeben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Frauenreferat

** „Frauen in Vorarlberg“, Situationsbericht 2007 – Zahlen, Fakten und Probleme; herausgegeben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Frauenreferat der Arbeiterkammer Vorarlberg und dem ÖGB Vorarlberg.

Ausgelagerte Arbeitsplätze: Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Beschäftigungsformen können auch von einem Betrieb ausgelagert werden. Die Tätigkeit wird dann von Zuhause aus ausgeführt, z.B. an einem Computer, der mit dem Betrieb vernetzt sein kann (Telearbeit).

Heimarbeit: Die Arbeit zuhause ist für viele Frauen auf den ersten Blick eine sehr interessante Möglichkeit, Beruf und Familie zu verbinden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Heimarbeit meist (gleich wie freie Dienst- oder Werkverträge) kein abgesichertes Dienstverhältnis und ein hohes Ausmaß an Eigenkosten bedeuten. Zudem ist das Arbeiten zuhause oft sehr belastend, wenn kleine Kinder da sind, berufliche Stoßzeiten oder andere Verpflichtungen dazu kommen.

Leiharbeit:Leiharbeitende sind in einem Unternehmen (Leihfirma) angestellt, welches sie an andere Betriebe für eine begrenzte Zeit „verleiht". Das Beschäftigungsverhältnis besteht immer zur Leihfirma.

Geringfügige Beschäftigung:
Das Einkommen geringfügig Beschäftigter liegt unter einer monatlichen Grenze, die jährlich neu festgelegt wird. 2010 sind dies € 366,33 brutto monatlich.

Dieses Beschäftigungsverhältnis beinhaltet lediglich eine Unfallver-sicherung. Es ist allerdings möglich gemäß § 19a ASVG, freiwillig zu einem monatlichen Satz von € 51,69 (Stand 2010) eine Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen. 

Bei geringfügigen Beschäftigungen gilt auch das Arbeitsrecht (Anspruch auf Urlaub, laut Kollektivvertrag auf Sonderzahlungen, Pflegeurlaub etc.).

Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten (z.B. bei der gleichzeitigen Annahme mehrerer geringfügiger Beschäftigungen), so ist das Einkommen zu versteuern (Finanzamt) und die Versicherung nachzuzahlen. Da die Versteuerung und die Vorschreibung der Sozialversicherung erst im nächsten Kalenderjahr erfolgen, sind die Beträge laufend zu berücksichtigen.

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis kann auch neben dem Bezug des Kinderbetreuungs- sowie Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ausgeübt werden, ohne dass es zur Kürzung der Bezüge kommt.

Dienstleistungsscheck:
Ausschließlich für einfache und haushaltstypische Arbeiten im Privathaushalt kann eine Entlohnung bis zur Geringfügigkeitsgrenze mit Dienstleistungsschecks vereinbart werden. Arbeitsberechtigt ist, wer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist, ohne dass eine zusätzliche Beschäftigungsbewilligung erteilt werden muss.

Selbständige Tätigkeit

Freie Dienstverträge, Werkverträge:

Darunter fallen alle Tätigkeiten, die befristet oder unbefristet auf selbständiger Basis ausgeübt werden und deren Entlohnung über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Hier besteht neben der Verpflichtung zur Versteuerung auch die Verpflichtung zur Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung).

Alle unselbständigen Erwerbstätigen und freien Dienstnehmenden, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2010: monatlich brutto € 366,33), haben seit dem 1. Jänner 2008 bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Insolvenz-Ausfallsgeld sowie Kranken- und Wochengeld. Freie Dienstnehmende sind in die betriebliche Mitarbeitervorsorge einbezogen.  

Seit 1.1.2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines "Opting-In-Modells" gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.

Betriebsgründung oder -übernahme:

Die Gründung oder Übernahme eines eigenen Unternehmens bedarf einer gründlichen und umfassenden Planung und Kalkulation. Seitens der Wirtschaftskammer, der Landwirtschaftskammer und des AMS gibt es dazu Unterstützung und Beratungsangebote.

Checkliste

  1. Welche Leistungen sind mit dem betreffenden Beschäftigungsverhältnis verbunden (arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Absicherungen, zusätzliche Leistungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers wie z.B. Fahrtgeld, Weiterbildung)?
  2. Welche Leistungen müssen selbst erbracht werden (Einkommenssteuer, Sozialversicherung)?
  3. Wie ist die Höhe des verbleibenden Honorars bei Abzug von Versicherungskosten und Steuern?
  4. Wie hoch sind die mit der Tätigkeit verbundenen Spesen (Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsmaterial)?

Adressen, Downloads, Beratung

Die detaillierten Adressen sowie sämtliche Downloads befinden sich alphabetisch geordnet im Teil Adressen und Downloads. Hinweis: Im Zweifelsfall gilt die Druckversion auf der Downloadseite.

Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung & Information. Kommen Sie zum FEMAIL oder rufen Sie an (T 05522 31002)!

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Mittwoch, 16.02.2011

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