Die Arbeitsuche gestaltet sich für Frauen schwierig, besonders wenn sie in ländlichen Regionen leben. Das Angebot an Arbeitsplätzen ist meist gering. Zusätzlich erschweren lange Anfahrtszeiten und ein für viele zu schwaches öffentliches Verkehrsnetz das Pendeln. Es gibt kaum bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtungen – oft ist eine Arbeitsaufnahme nur dann möglich, wenn die Kinderbetreuung durch Familienangehörige geleistet wird. Bei der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten, gerade im Bereich der Teilzeitarbeitsplätze, wirken sich diese Faktoren besonders problematisch aus.
Arbeitslose Frauen (d.h. Frauen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen) werden bei ihrer Arbeitsuche bzw. beruflichen Neuorientierung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) betreut. Aber auch Frauen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können sich beim AMS als Arbeit suchend melden. Durch eine Meldung beim AMS erhalten Frauen Zugang zu Informationen über freie Stellen, Berufsbilder, die Arbeits-marktsituation und Bildungsangebote des AMS.
Freie Stellen finden sich in der lokalen Presse und den Internetseiten der Tageszeitungen, private Arbeitsvermittlungen können ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Erfolgversprechend ist auch die Arbeitsuche in Eigenaktivität: durch Mundpropaganda im Familien- und Freundeskreis, Gespräche mit ehemaligen KollegInnen etc. erfahren Arbeitssuchende oft von freien Stellen, noch bevor diese als Inserate in Zeitungen erscheinen.
Die meisten Frauen mit Familienpflichten sind auf Teilzeitarbeit angewiesen. Da es in diesem Bereich wenig Angebote mit sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Dienstverträgen gibt, weichen viele auf andere Beschäftigungsverhältnisse wie z.B. Werkverträge, Heimarbeit oder geringfügige Beschäftigungsformen aus. Hier ist es besonders wichtig, sich genau über die damit verbundenen Verpflichtungen zur Versteuerung und Selbstversicherung zu informieren (siehe Unterkapitel Beschäftigungsformen).
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Mittwoch, 16.02.2011

